Garantiepolitik
Warenmängel, das durch Verschulden eines Herstellers verursacht wurde, das durch die Verwendung minderwertiger Materialien bei der Herstellung oder Störung der Produktionstechnologie und während der Garantiezeit und Warengebrauch entstanden wurde. Der Eigentümer hat das Recht, während der Garantiezeit die Mängelbeseitigung kostenlos zu verlangen, einschließlich der erforderlichen Installation/Demontage dieser Ware.
Ausschliessung der Garantie:
- eine natürliche Abnützung;
- unsachgemäßer Gebrauch;
- Schäden, die durch mechanische, chemische oder andere Einwirkungen entstanden sind;
- Unvereinbarkeit mit den Erwartungen des Eigentümers, sofern kein Schaden vorliegt;
- sonstige Nebenkosten, die durch oder aufgrund eines Warenmangels entstanden sind
Pflichen des Eigentümers:
Im Falle der Entdeckung eines Mangels an der Ware, ist es erforderlich, sich an den Hersteller der Ware zu wenden. Die Lieferkosten der Ware für die Durchführung der Garantie im Servicezentrum und zurück an den Eigentümer trägt der Eigentümer. Sobald das Gerät beim Hersteller eintrifft, wird die laufende Garantiezeit bis zum zurücksenden nach Reparatur unterbrochen, und wird nach Garantielaufzeit dazugerechnet. Während des Transportes hin und zurück läuft hingegen die Garantiezeit.
Garantieantrages müssen die Einkaufsbelege des Produktes mit dem Kaufdatum vorgelegt werden.
Die genauen Informationen über die Garantiezeit und Garantiebedingungen für ein bestimmtes Produkt ist im Liefervertrag angegeben und hat deren Gültigkeit.